Verein HetPet
Name und Sitz
Unter dem Namen „HetPet“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit
Sitz in Hünenbergerstrasse 19a, 6330 Cham.
Er ist politisch und konfessionell unabhängig.
Ziel und Zweck
Der Verein bezweckt die Förderung des Tierschutzes.
Der Verein verfolgt keine kommerziellen Zwecke und erstrebt keinen Gewinn.
Die Organe sind ehrenamtlich tätig.
Mittel
Zur Verfolgung des Vereinszweckes verfügt der Verein über folgende Mittel:
- Spenden und Zuwendungen aller Art
- Es werden keine Mitgliederbeiträge erhoben, weder für Aktiv-, Passiv, noch Ehrenmitglieder.
Mitgliedschaft
Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden, die den Vereinszweck unterstützen.
Aktivmitglieder mit Stimmrecht sind natürliche Personen, welche die Angebote und Einrichtungen des Vereins nutzen.
Passivmitglieder mit Stimmrecht können natürliche oder juristische Personen sein, welche den Verein ideell und finanziell unterstützen.
Personen, die sich in besonderem Masse für den Verein eingesetzt haben, kann auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.
Aufnahmegesuche sind an den Vorstand zu richten; über die Aufnahme entscheidet der Vorstand.
Erlöschen der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt bei natürlichen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Bei juristischen Personen durch Austritt, Ausschluss oder Auflösung der juristischen Person.
Erlöscht die Mitgliedschaft, hat dies keine weiteren Aktionen zufolge.
Austritt und Ausschluss
Ein Vereinsaustritt ist jederzeit möglich. Das Austrittsschreiben
muss mindestens eine Woche vor der ordentlichen Mitgliederversammlung schriftlich an den Vorstand gerichtet werden.
Ein Mitglied kann jederzeit wegen diverser Gründe aus dem Verein ausgeschlossen werden. Ein Mitglied kann jederzeit ohne Angaben von Gründen vom Vorstand ausgeschlossen werden.
Organe des Vereins
Die Organe des Vereins sind:
1. die Mitgliederversammlung
2. der Vorstand
Das oberste Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung.
Die Mitgliederversammlung
Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich im ersten Quartal des Jahres statt.
Die Mitglieder werden 10 Tage im Voraus unter Angaben der Traktanden per eMail über die Mitgliederversammlung informiert.
Anträge zuhanden der Mitgliederversammlung sind bis spätestens 4 Wochen per eMail an den Vorstand zu richten.
Der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder können jederzeit die Einberufung einer ausserordentlichen Mitgliederversammlung unter Angaben des Zwecks verlangen. Die Versammlung hat spätestens 4 Wochen nach Eingang des Begehrens zu erfolgen.
Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Sie hat die folgenden
unentziehbaren Aufgaben und Kompetenzen:
a) Genehmigung des Protokolls der letzten Mitgliederversammlung
b) Genehmigung des Jahresberichts des Vorstands
c) Entlastung des Vorstandes
d) Wahl des Präsidenten/der Präsidentin und des übrigen Vorstandes.
e) Kenntnisnahme des Tätigkeitsprogramms
f) Beschlussfassung über Anträge des Vorstands und der Mitglieder
g) Änderung der Statuten
h) Entscheid über Ausschlüsse von Mitgliedern.
i) Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.
Jede ordnungsgemäss einberufene Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig.
Die Mitglieder fassen die Beschlüsse mit dem einfachen Mehr. Bei Stimmengleichheit fällt die/der Vorsitzende den Stichentscheid.
Statutenänderungen benötigen die Zustimmung einer 2/3–Mehrheit
der Stimmberechtigten.
Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Personen.
Die Amtszeit beträgt 5 Jahre. Wiederwahl ist möglich.
Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach aussen.
Er erlässt Reglemente.
Er kann Arbeitsgruppen (Fachgruppen) einsetzen.
Er kann für die Erreichung der Vereinsziele Personen gegen eine angemessene Entschädigung anstellen oder beauftragen.
Weitere Aufgaben und Kompetenzen des Vorstands
Der Vorstand verfügt über alle Kompetenzen, die nicht von Gesetzes wegen oder gemäss dieser Statuten einem anderen Organ übertragen sind.
Der Vorstand konstituiert sich selber.
Der Vorstand versammelt sich, sooft es die Geschäfte verlangen.
Jedes Vorstandsmitglied kann unter Angabe der Gründe die Einberufung einer Sitzung verlangen.
Sofern kein Vorstandsmitglied mündliche Beratung verlangt, ist die Beschlussfassung auf dem Zirkularweg (auch E-Mail) gültig.
Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig.
Zeichnungsberechtigung
Der Vorstand regelt die Zeichnungsberechtigung zu zweien.
Haftung
Für die Schulden des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss einer ordentlichen oder ausserordentlichen Mitgliederversammlung beschlossen und mit dem Stimmenmehr von 100% der anwesenden Mitglieder aufgelöst werden.
Bei einer Auflösung des Vereins fällt das Vereinsvermögen an eine steuerbefreite Organisation welche den gleichen oder einen ähnlichen Zweck verfolgt. Die Verteilung des Vereinsvermögens unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.
Diese Statuten wurden an der Gründungsversammlung vom 20.01.2022 angenommen und sind mit diesem Datum in Kraft getreten.
20.01.2022, Cham
Der Präsident: Roman Hettmann
Der Protokollar: Olga Hettmann